für Ausbildungs-, Fortbildungsveranstaltungen und Seminare der Fahrschule Kimes (nachfolgend: „FS“)
(1) Diese AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der FS und dem Teilnehmer (TN) und sämtliche Veranstaltungen der FS, auch die, die nicht im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, der Textform.
(1) Die Lehrkräfte und Dozenten der FS vermitteln dem TN die vorgeschriebenen Lehrinhalte. Die Aus- und Weiterbildung erfolgt nach den aktuell jeweils gültigen Gesetzen (z. B. FahrLG) und den dazu erlassenen Verordnungen.
(2) Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf 6 Monaten seit Abschluss des Ausbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der FS die Entgelte der FS maßgeblich, die durch den nach § 32FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind.
(3) Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der TN die notwendigen körperlichen, geistigen oder gesetzlichen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der FS Ziffer 4 anzuwenden.
Eine Anmeldung kann schriftlich oder per E-Mail oder durch das Internet- Anmeldeformular vorgenommen werden. Mit Zugang der Anmeldebestätigung beim TN gilt der Vertrag als abgeschlossen. Geht dem TN die Anmeldebestätigung nicht oder verzögert zu, so gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die FA nicht innerhalb von 14 Tagen die Ablehnung erklärt. Im Falle einer Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
Der TN erhält zum Start (seiner Ausbildung, Lehrgangs, Seminares) eine Einweisung in die Hausordnung der FS, zu deren Einhaltung er verpflichtet ist. Der TN ist auch verpflichtet die am jeweiligen Ort geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Der TN hat den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten und alles zu unterlassen, was den geregelten Unterrichtsablauf beeinträchtigt. Bei längeren Seminaren oder Weiterbildungsveranstaltungen ist der TN verpflichtet regelmäßig und während der Unterrichtszeiten anwesend zu sein und dies mit seiner Unterschrift auf der Anwesenheitsliste zu bestätigen.
Kann der TN eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die FS unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage (bis 17 Uhr) vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die FS berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom TN nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe von 100% des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem TN bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.
Im Falle von Krankheit oder Unfall des TN, ist die FS unverzüglich durch Vorlage eines ärztlichen Attestes zu informieren(via E-Mail und PDF).
FS, Fahrlehrer und TN haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der FS. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.
Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der TN nicht länger zu warten. Hat der TN den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen (Ziffer 3 Absatz 2). Die Ausfallentschädigung für die vom TN nicht wahrgenommene Ausbildungszeit beträgt auch in diesem Falle 100% des Fahrstundenentgelts. Dem TN bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.
Der TN ist vom Unterricht auszuschließen:
a) wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht;
b) wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.
c) Wenn am Tag der Stunde im Vorgespräch mit dem TN durch die FA festgestellt wird, dass diese nicht durchgeführt werden kann (gesundheitliche Bedenken, Hygiene usw.) ist die Stunde sofort abzubrechen.
Aufgrund der Verantwortung, die die FS trägt, wird es keinen Ersatztermin geben.
Der TN hat in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentschädigung 100% des Fahrstundenentgelts zu entrichten. Dem TN bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.
Die Verwendung eigener EDV-Software des TN auf den von der FS zur Verfügung gestellten EDV-Anlagen ist in keinem Falle zulässig, also untersagt Schulungsmaterialien – z.B. Fahrzeuge, Modelle, Medien, Unterlagen, EDV – sind vom TN sorgfältig zu behandeln und ausschließlich veranstaltungsbezogen zu verwenden. Der TN ist nicht berechtigt Schulungsmaterial, EDV- Programme oder Teile hieraus ohne Genehmigung der FS zu vervielfältigen, nachzudrucken oder an Dritte weiterzugeben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Urheberrechts und des Strafrechts.
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgungen und Schadenersatzpflicht zur Folge haben.
Geht bei der Kraftradausbildung oder -prüfung die Verbindung zwischen TN und Fahrlehrer verloren, so muss der TN unverzüglich (geeignete Stellen) anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten. Erforderlichenfalls hat er die FS zu verständigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses ordnungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Die Erfüllung ggf. zulassungsrechtlicher Voraussetzungen sowie einer evtl. Antragsstellung zur Prüfungszulassung liegt in der alleinigen Verantwortung des TN. Mit Einverständnis der FS kann dies von ihr übernommen werden. Die FS darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der TN die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt (§ 29 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§ 6 FahrschAusbO). Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des TNs; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der TN nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet.
(1) Bei einer Kündigung des Vertrages verbleibt der FS der Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Leistungen, insbesondere für Fahrstunden und erfolgte Vorstellung zur Prüfung.
(2) Kündigt die FS aus wichtigem Grund oder der TN, ohne dazu durch vertragswidriges Verhalten der FS oder sonstigen wichtigen Grund veranlasst zu sein, steht der FS folgendes zu:
20 % des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss, aber bis zu vier Wochen vor vereinbartem Beginn der Ausbildung erfolgt.
50% des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss, aber bis zu zwei Wochen vor vereinbartem Beginn der Ausbildung erfolgt.
80% des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss, aber bis zu eine Woche vor vereinbartem Beginn der Ausbildung erfolgt.
100% des Grundbetrages sowie 30% des Entgeltes für die Anzahl der vereinbarten Fahrstunden, wenn die Kündigung weniger als eine Woche vor vereinbartem Beginn der Ausbildung erfolgt.
Diese Regelungen tragen dem Umstand Rechnung, dass im Rahmen des Ausbildungsvertrages Theorie- und Fahrstunden fest gebucht sind, der Fahrlehrer somit über einen festen Zeitraum keine anderweitigen Fahrstunden angenommen und die Zeiten für den jeweiligen TN freigehalten hat. Außerdem ist die Anzahl der Theorieteilnehmer festgelegt und eine Höchstgrenze der TN bestimmt, so dass möglicherweise bereits Absagen an Dritte erfolgten. Regelmäßig ist es nicht möglich, kurzfristig diese Ausfälle „aufzufüllen“. Dem TN aber steht der Nachweis frei, dass der FS kein oder ein geringer Schaden entstanden ist; insbesondere steht dem TN der Nachweis frei, dass der für ihn eingeplante Fahrlehrer die in Folge der Kündigung ausgefallenen Fahrstunden anderweitig entgeltlich erbringen konnte. Gelingt dem TN der dahingehende Nachweis, reduziert sich der oben genannte Betrag entsprechend, ggfs. bis auf „Null“.
(3) Sofern die Teilnahme durch öffentliche Kostenträger (Agentur für Arbeit, Versicherungsanstalten) gefördert wird, gelten abweichend von der vorstehenden Regelung, die Bedingungen des Kostenträgers.
(4) Im Falle nachhaltiger Störung des Seminar-/ Unterrichts ablaufs, ist die FS berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos und unter Beibehaltung des Anspruchs auf die Teilnahmegebühr zu kündigen. Dieser Anspruch besteht ebenso, wenn es dem Referenten oder anderen TN aufgrund des störenden TN nicht zuzumuten ist, weiter am Seminar teilzunehmen. In diesem Fall entstehen die vollen Ausbildungskosten.
(1) Die Kosten ergeben sich aus dem Vertrag. Die Rechnungsstellung erfolgt vor Veranstaltungsbeginn. Der Rechnungsbetrag ist spätestens zu Beginn der Veranstaltung zur Zahlung fällig. Nebenkosten von Behörden und weitere Kosten, wie z. B. Fahrkosten, Lehrmaterial, Sehtest , Erste Hilfe, sind im Ausbildungspreis Seminarpreis nicht enthalten und vom TN zusätzlich selbst zu tragen.
(2) Eine nur zeitweise Teilnahme berechtigt nicht zu Minderung des vereinbarten Preises. Gleiches gilt, wenn der TN aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen nicht teilnimmt.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die FS berechtigt, dem TN die weitere Teilnahme am Lehrgang zu untersagen.
(1) Die FS haftet für Schäden der TN nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leib, Leben, Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die FS oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet die FS nur unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(2) Die FS haftet nicht für Nachteile, die sich für den Bewerber aus einer behördlichen oder gerichtlichen Versagung der Fahrerlaubnis oder ähnlichen von höherer Hand verfügten Maßnahmen oder aus der Anberaumung von Prüfungsterminen ergeben. Eine Haftung wegen nicht bestandener Prüfungen oder Prüfungsteile oder wegen nachteiliger Folgen daraus ist ausgeschlossen.
(3) Die FS übernimmt keine Haftung für Schäden, Verlust oder Diebstahl, an den von den TN in die Seminarräume eingebrachten Gegenstände (z. B. Unterlagen, Bücher, Wertgegenstände). Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der FS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Die personenbezogenen Daten des TN werden gespeichert (§ 33 BDSG); er kann über Art und Umfang jederzeit Auskunft nach Maßgabe des § 34 BDSG verlangen. Der TN erklärt sich mit der Speicherung und Verwendung seiner Daten mit dem Vertragsschluss einverstanden. Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der FS ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet.
Ihre Daten
Wenn Sie sich zu einer Veranstaltung anmelden, sind für jeden Vertragsabschluss folgende Daten erforderlich, um den Vertrag durchführen zu können: Anrede, Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Geschäftsadresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat), abweichende Rechnungsadresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat), Telefonnummer; physische und psychische Besonderheiten.
Zweck der Verarbeitung und Rechtsgrundlage
Die genannten Daten werden zur Abwicklung der jeweiligen Dienstleistung verarbeitet.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b DSGVO, denn die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Dienstanbieter und dem Kunden oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage des Kunden Person erfolgen.
Teilnehmerverzeichnisse
(1) Wenn Sie an einer Veranstaltung teilnehmen und dem nicht zuvor widersprochen haben, erfassen wir Ihren Namen (und ggf. Firmennamen und -Ort) in einem Teilnehmerverzeichnis, das wir dem Teilnehmerkreis der Veranstaltung zur Verfügung stellen (z.B. auf Teilnehmerlisten im Seminarordner).
Im Übrigen verweisen wir auf die ausführliche Datenschutzerklärung auf unserer Homepage unterhttps://www.fahrschule-kimes.de/datenschutz/
(2) Einwilligung zur Evaluation
Der TN ist damit einverstanden, dass die FS zur Abwicklung einer Kundenbefragung
die über ihn gespeicherte Emailadresse und Handynummer an fahrschulmonitor.de, Prof.-
Messerschmitt-Str. 1a, 85579 Neubiberg weiterreicht. Die Daten werden verwendet, um den
TN per Email bzw. per SMS zu einer Kundenbefragung einzuladen. Sein Recht auf Auskunft,
Berichtigung, Löschung und Sperrung der über ihn gespeicherten Daten gemäß den gesetzlichen
datenschutzrechtlichen Vorschriften ist ihm bekannt.
(3) Bildmaterial
Der TN erteilt die Erlaubnis und erklärt sein Einverständnis, dass Fotografien und Texte auf der Homepage und Facebook-Seite und sonstige Sozialen Medien der FS veröffentlicht werden dürfen.
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der FS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der FS anerkannt worden ist.
(2) Ansprüche gegen die FS sind nicht abtretbar.
(3) Ist der TN Kaufmann, gilt als Gerichtsstand Bamberg als vereinbart (§ 38 Abs. 1 ZPO). Hat der TN, der kein Kaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist der Sitz der FS (Bamberg) der Gerichtsstand für den ersten Rechtszug (§ 38 Abs. 2 Satz 1 ZPO); das Gleiche gilt, wenn der TN, der kein Kaufmann ist, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist (§ 38 Abs. 3 Nr. 2 ZPO).
(4) Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen oder Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen der Form. Mündliche Nebenabreden und Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, wird hierdurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. An Stelle einer solchen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben, oder nach Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info(at)Fahrschule-kimes.de
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Vertragserklärungen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (PDF), jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB und nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Fahrschule Kimes, Fortenbachweg 11, 96052 Bamberg
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag nach Maßgabe der vorstehenden Widerrufsbelehrung widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung des Formulars ist aber nicht zwingend.
An
Fahrschule Kimes, Fortenbachweg 11, 96052 Bamberg.
Telefax: 0951/ 30290241
E-Mail: info@fahrschule-kimes.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text auf die gleich- zeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlechter .
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